Pauschalbesteuerung
Die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) für Vermögende, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen, ist äusserst attraktiv. EU-Bürger haben in der Schweiz die Möglichkeit, eine Art Pauschalbesteuerung zu ver- einbaren. Als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Steuer gilt in erster Linie der Lebensaufwand. So wird z.B. der Jahresmietwert (ein vielfaches davon) der Wohnung/des Hauses als Ansatzpunkt genommen werden. Zur Nutzung aller Vorteile, die eine solche Lösung bieten kann, sind die individuelle Situation und das gesamte Umfeld einheitlich zu berücksichtigen (Doppelbesteuerungsabkommen).
Voraussetzungen
Folgende persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens 10jähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und keine entgeltliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. EG/EFTA-Staatsangehörige besitzen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung mit der Möglichkeit, Grundeigentum in der Schweiz zu erwerben und den Familiennachzug zu regeln.
Folgende Bedingungen werden gestellt
- Enge Beziehungen zur Schweiz
- Weder in der Schweiz noch im Ausland erwerbstätig
- Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in der Schweiz
- Notwendige finanzielle Mittel müssen vorhanden sein