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Informationen zur Wohnsitznahme in der Schweiz

Seit 1. Juni 2002 sind die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU in Kraft. Durch die neuen Rahmenbedingungen ergeben sich vielfältige Aspekte im Bezug auf Fragen der Wohnsitznahme/Aufenthalt sowie die Pauschalbesteuerung in der Schweiz.

Falls Sie in Ihrem jetzigen Wohnsitzland noch Einkünfte erzielt haben aus - gewerblicher Tätigkeit - freiberuflicher Arbeit - Land- oder Forstwirtschaft ist die so genannte Wegzugsbesteuerung zu berücksichtigen. Diese fällt an, wenn der Steuerpflichtige von einer unbeschränkten zu einer beschränkten Steuerpflicht wechselt oder sich die Lebensumstände so verändern, dass der Betreffende überhaupt nicht mehr mit irgendwelchen Einkünften im Wohnsitzland steuerpflichtig ist. Unbeschränkte Steuerpflicht – was bedeutet das? Der Begriff richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht und heisst, dass alle von einer Person national oder weltweit erzielten Einkünfte im Wohnsitzland der Ertrags- bzw. Einkommensbesteuerung unterliegen, und zwar ungeachtet davon, wo die Einkünfte verdient wurden.

Es wird auf jeden Fall empfohlen, sich im Einzelfall von Experten vor Ort beraten zu lassen und sich Klarheit über die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung zu verschaffen.